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Der Wahlpflichtbereich II (WP II) in der Mittelstufe

Die Klassen 7 bis 10 (G9) der Mittelstufe dienen dazu, die Schülerinnen und Schüler in geeigneter Weise auf die Fortsetzung ihres Bildungsganges in der gymnasialen Oberstufe beziehungsweise in anderen Bildungsgängen der Sekundarstufe II vorzubereiten.
Nach der Wahl der zweiten Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 7 (Wahlpflichtbereich I) gibt es für die Jahrgangs-stufen 9 und 10 im Rahmen des Wahlpflichtbereichs II weitere Differenzierungen und damit Möglichkeiten, individuelle Akzente über die Wahl eines Wahlpflichtfaches zu setzen. Jede Schülerin und jeder Schüler hat die Pflicht, aber auch die Möglichkeit eine Wahl zu treffen, und so einen an den persönlichen Begabungen und Interessen ausgerichteten (fachlichen) Schwerpunkt setzen.

Kursangebote am GFG und rechtliche Bestimmungen

Für den Wahlpflichtbereich wählen die Schülerinnen und Schüler entweder eine 3. Fremdsprache oder ein anderes Fach beziehungsweise eine andere Fächerkombination aus dem Angebot der Schule:

  • Französisch (kann in der EF nicht mehr als neu einsetzende Fremdsprache gewählt werden)
  • Lateinisch (kann – sofern als WPII-Fach belegt – nicht erneut als neu einsetzende Fremdsprache in der Oberstufe gewählt werden)
  • Informatik
  • Naturwissenschaften (Fachkombination Physik/Chemie/Biologie)
  • Erdkunde und Politik (Fachkombination)
  • Kunst und Literatur

Der Unterricht im Wahlpflichtbereich II (WP II) erfolgt außerhalb des Klassenverbandes in Kursen, beinhaltet Klassenarbeiten und ist versetzungsrelevant; der fremdsprachliche Unterricht ist vierstündig, die übrigen Kurse verlaufen dreistündig.
Die Kurse im Wahlpflichtunterricht werden für die Dauer von 2 Jahren (Klasse 9 und 10) verbindlich belegt. Ein Wechsel der auf zwei Jahre angelegten Kurse ist nur in ganz besonderen Ausnahmefällen im ersten Halbjahr der Klasse 9 möglich.
Mit der Belegung eines Kurses im WP II ist noch keine Festlegung für die Kurswahlen in der Oberstufe verbunden. Kurse können dort ohne Einschränkungen auch in solchen Fächern gewählt werden, die im Wahlpflichtunterricht nicht gewählt worden sind, denn die Kurse im WP II vermitteln keine fachlichen Inhalte, die für eine Kurswahl in einem dieser Fächer in der Sek II erforderlich sind.

Lernziele im WPII-Bereich

  • erweitertes Grundlagenwissen und vertieftes Fachwissen
  • Kenntnis fachspezifischer Methoden (praktische Anwendungen, Projektarbeiten, Experimente)
  • Zusammenwirken der fachspezifischen Methoden in fachübergreifenden Bereichen
  • methodische Selbstständigkeit und Intensivierung der Lernbereitschaft

Leistungsbewertung

  • Die Leistungsbewertung im WPII erfolgen auf der Grundlage von schriftlichen und sonstigen Leistungen.
  • In allen Kursen des WPII sind im Halbjahr zwei Klassenarbeiten zu schreiben, d.h. insgesamt vier pro Schuljahr.
  • Eine Klassenarbeit kann pro Schuljahr durch eine andere Form der Leistungsüberprüfung ersetzt werden. Die Entscheidung trifft der Fachlehrer oder die Fachlehrerin.
  • Zu den sonstigen Leistungen gehören neben der mündlichen Mitarbeit ggf. auch praktische Arbeiten, die im Laufe eines Halbjahres angefertigt werden.
  • Die im WPII erbrachte Leistung ist versetzungswirksam. Das Wahlpflichtfach gehört aber – trotz der obligatorischen Klassenarbeiten – nicht zu der Fächergruppe I (Deutsch, Mathe, Englisch, 2. Fremdsprache), sondern zur Fächergruppe II – wie die nicht-schriftlichen Fächer (sog. „Nebenfächer“).

Vorstellung der Fächer, Wahlen, Kurszuteilung

Im Frühjahr eines jeden Schuljahres findet vor den Wahlen eine Informationsveranstaltung statt, bei der der rechtliche Rahmen geklärt wird und sich die zu wählenden Fächer vorstellen. Nähere Informationen finden Sie aber bereits jetzt im Bereich „Downloads“ – „Mittelstufe“.

Auf dem Wahlzettel zum WP-II-Unterricht nimmt man eine Erstwahl und eine Ersatzwahl vor. Welche und wie viele Kurse gebildet werden, hängt von der Wahl der Schülerinnen und Schüler ab. Je nach Ausgang der Wahl kann es sich ergeben, dass nicht jeder Erstwunsch erfüllt werden kann. In solchen Fällen wird in der Regel der Zweitwunsch berücksichtigt. Probleme können sich insbesondere in Fächern mit Arbeitsplatzbeschränkung einstellen bzw. bei zu geringen Zahlen einer bestimmten Kurswahl.