Was bedeutet eigentlich Meinungsfreiheit?

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.“ Diese Sätze hat wohl jede und jeder schon einmal gehört und gelesen. Es sind drei Beispiele für Grundrechte, die in unserer Verfassung garantiert werden. Insgesamt 19 Grundrechtsartikel kennt das Grundgesetz. Doch was bedeuten sie eigentlich für uns im Alltag? Was haben sie mit dem Alltag von Jugendlichen zu tun?
Der Verein GrundGesetzVerstehen e. V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, demokratische und freiheitliche Werte an Schülerinnen und Schüler zu vermitteln. Juristinnen und Juristen, Politikwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, Pädagoginnen und Pädagogen engagieren sich ehrenamtlich und besuchen neben ihrem Studium oder Beruf Schulen.
Wenige Tage vor dem Geburtstag unserer Verfassung, dem 23. Mai, besuchten Expertinnen des Vereins das Georg-Forster-Gymnasium. In Klasse 10 ist das Grundgesetz Thema im Unterricht: Wie kam es nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs zur Gründung der beiden deutschen Staaten? Welche Lehren zogen die Mütter und Väter des Grundgesetzes aus der Geschichte? Wie unterschieden sich die Verfassungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR? Unsere Gäste von „GrundGesetzVerstehen“ gestalteten für die 10. Klassen einen Workshop zum Thema „Meinungsfreiheit“, um eines der zentralen Grundrechte näher zu beleuchten. Als Doktorandin im Fach Jura oder als Richterin im Ruhestand bringen die Referentinnen neben Expertise vor allem neue Einblicke und Sichtweisen auf das Thema mit. „Da geht es oft auch um juristische Fragen, da sind wir nicht immer Experten“, so Daniel Möller, der eine der fünf Lehrkräfte in Klasse 10 ist. „Die Expertinnen erreichen die Schülerinnen und Schüler nochmal ganz anders.“
An konkreten Beispielen wurde deutlich, wie Grundrechte uns vor staatlicher Willkür schützen und es uns erlauben, uns zu entfalten und unsere Gesellschaft mitzugestalten. Darf eine Stadt beispielsweise einer Schülerin einen Infostand verbieten, an dem sie auf Menschenrechtsverletzungen hinweisen will? Wie darf man auf einer Demo seine Meinung zur Wehrpflicht oder über die Klimapolitik der Bundesregierung äußern? In den Klassen wurde darüber diskutiert, angeleitet und fachlich begleitet durch die Referentinnen. Nicht selten müssen Grundrechte gegeneinander abgewogen werden. Wie so etwas aussehen kann, konnten die Expertinnen aus der eigenen Berufspraxis schildern.
Marc Glorius, ebenso eine der Lehrkräfte und Vorsitzender der Fachschaft Geschichte: „Unsere Verfassung, das Grundgesetz, bietet uns viele Freiheiten und Möglichkeiten, die wir zu oft für selbstverständlich halten. Es ist heute wichtiger denn je, im Unterricht zu vermitteln, wieso unsere Grundrechte verteidigt werden müssen. Das verstehen die Jugendlichen besser, wenn sie erkennen, welchen Stellenwert Grundrechte in ihrem Alltag haben – und wie es wäre, wenn sie diese verlieren würden.“
Die Schülerinnen und Schüler fanden die Workshops interessant, hätten sich sogar noch mehr Zeit für Diskussionen und Fragen gewünscht. GrundGesetzVerstehen war zum ersten mal am GFG, aber sicher nicht zum letzten Mal.
Wir danken den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von GrundGesetzVerstehen. Mehr Informationen zum Verein: https://www.grundgesetzverstehen.de/

 

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